Nintendo: Kein Anspruch auf Weitergabe von Zollrückerstattungen an Verbraucher

In einer neuen Entwicklung im Streit um die US-Importzölle hat Nintendo of America beantragt, eine Sammelklage von Verbrauchern abzuweisen. Das berichtet Game File.

Hintergrund

Wie bereits berichtet, hatte Nintendo im März 2026 selbst Klage gegen die US-Regierung eingereicht, um gezahlte Importzölle zurückzufordern – nachdem der Supreme Court die Zölle im Februar 2026 für illegal erklärt hatte. Die Klage war anschließend vorübergehend pausiert worden, während ein zentrales Verfahren am Supreme Court abgewartet wurde.

Die Sammelklage

Im April reichten Spieler in den USA unter dem Namen Hoffert et al v. Nintendo eine Sammelklage gegen Nintendo ein. Die Kläger argumentierten, Nintendo würde sich unrechtmäßig bereichern, wenn das Unternehmen einerseits von zollbedingten Preiserhöhungen profitiert habe und andererseits Rückerstattungen vom Staat erhält, ohne diese an Verbraucher weiterzugeben. Die Klage richtet sich an alle US-Käufer von Nintendo-Produkten, die zwischen Februar 2025 und Februar 2026 zu erhöhten Preisen gekauft hatten.

Im April 2025 hatte Nintendo nach einer Verzögerung der Vorbestellungen der Nintendo Switch 2 angekündigt, dass Zubehörpreise in den USA „aufgrund veränderter Marktbedingungen“ steigen würden.

Während die Konsole selbst nicht teurer wurde, erhöhten sich die Preise für mehrere Zubehörprodukte um 5 bis 10 US-Dollar, darunter:

  • Switch 2 Pro Controller
  • Joy-Con 2 Controller
  • Charging Grip
  • Wheel Set
  • Kamera
  • Dock Set
  • Tragetasche
  • Netzteil

Im August 2025 wurden zudem die Preise der ursprünglichen Nintendo Switch-Hardware in den USA angehoben:

  • Switch Lite: +30 US-Dollar
  • Switch: +40 US-Dollar
  • Switch OLED: +50 US-Dollar

Nintendos Reaktion

In einem am Montag eingereichten Antrag auf Klageabweisung erklärte Nintendo:

Die Kläger haben genau das erhalten, was sie beim Kauf von Nintendo-Produkten vereinbart und bezahlt haben.

Und weiter: „Die Kläger haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, nur weil es nachträgliche rechtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit Zöllen gab.“

Nintendos Anwälte bezeichneten die Kernthese der Kläger als unhaltbar: „Der gemeinsame Nenner aller Klagen ist, dass es irgendwie ‚unfair‘ sei, dass Nintendo seine Preise für bereits abgeschlossene Verkäufe nicht rückwirkend angepasst hat. Aber so funktionieren kommerzielle Transaktionen nicht.“

Wie hoch die Summe ist, die Nintendo konkret vom Staat zurückfordert, ist nach wie vor nicht öffentlich bekannt. Ob und wann das Gericht über den Abweisungsantrag entscheidet, steht ebenfalls noch aus.

Google Suche

Nintendo Connect bei Google

Markiere uns als bevorzugte Quelle und bekomme unsere Nintendo-News künftig häufiger in deinen Google-Suchergebnissen und Feeds angezeigt.

Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen
Ein Kommentar
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Wo Nintendo (leider) recht hat…
    Man zahlt den Preis den man sieht ob sich am ende was ändert ist irrelevant so ungern ich es sage da mein leitspruch „Geiz ist geil“ ist…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Trustpilot
TopBlogs.de das Original - Blogverzeichnis | Blog Top Liste
Total
0
Share