Resident Evil 4 Remake ist erstes Spiel mit neuem USK-Hinweisfeld

Kevin Krämer
Usk Alterskennzeichen

Im Dezember 2022 berichtete Nintendo Connect, dass die USK-Alterskennzeichen im Jahr 2023 um zusätzliche Hinweise ergänzt werden sollen, um über die erweiterten Prüfkriterien aufzuklären. Jetzt gab die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) auf Twitter bekannt: Das erste Game, das das neue Hinweisfeld anzeigt, ist Resident Evil 4 Remake.

Im Falle von Resident Evil 4 Remake, das heute für PlayStation 4, PlayStation 5, Xbox Series X|S und PC erschien, verspricht die USK den volljährigen Spieler:innen “Drastische Gewalt”, “Horror” und “In-Game-Käufe”. Eine Nintendo Switch-Version gibt es nicht!

Seit dem 1. Januar 2023 gelten bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neue Regeln bei der Prüfung von neu eingereichten digitalen Spielen. Künftig können neben jugendschutzrelevanten Inhalten auch mögliche Online-Risiken  – wie zum Beispiel Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten  – im Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung berücksichtigt werden. Umgesetzt wird dies durch zusätzliche Hinweise zu möglichen Risiken bei der Mediennutzung sowie deren Einbeziehung im Rahmen der Altersfreigabe, sofern von einem erheblichen Risiko ausgegangen werden kann. Damit wird das novellierte Jugendschutzgesetz gemeinsam mit den Behörden erfolgreich in die Praxis überführt.

Konkret können die unabhängigen Gremien der USK nun im Einzelfall prüfen, ob durch etwaige Nutzungsfunktionen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche entstehen kann, zum Beispiel in Bezug auf Chats im Spiel oder ungewollte Ausgaben. Bei der Abwägung ob diese Umstände eine höhere Altersstufe rechtfertigen, werden vorrangig sowohl sensibilisierende Hinweise als auch vorhandene Schutzmaßnahmen der Spieleanbieter berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem von der Industrie entwickelte Parental-Control-/Jugendschutz-Systeme, die Eltern für eine verantwortungsvolle Begleitung des Spielverhaltens ihrer Kinder nutzen können. Eine Spruchpraxis dazu, welche konkreten Auswirkungen sich durch Nutzungsrisiken für die konkrete Alterseinstufung ergeben, wird sich im Laufe der Zeit etablieren.

Um Familien noch mehr Orientierung zu geben, werden die bewährten Alterskennzeichen um Hinweise zur Nutzung aber auch zum Inhalt erweitert. Somit erkennen Eltern künftig auf einen Blick, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise werden auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden sein. Das Konzept der ergänzenden Informationen hat die USK als Mitgründerin der International Age Rating Coalition (IARC) bereits im Online-Bereich etabliert und war damit Vorbild für die Gesetzesänderungen. Eine Erklärung der einzelnen Hinweise, sowie die durch den USK-Beirat angepassten USK-Leitkriterien finden Eltern und Interessierte auf der Webseite der USK.

Die Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes in die Praxis war eine der größten Änderungen in der bisherigen Geschichte der USK als Prüfinstitution. Die Anpassungen sind ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden, vielen Akteur:innen des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie den Spieleanbieter:innen ist es gelungen, den Grundstein zu legen, das neue Jugendschutzgesetz in eine gute Praxis zu überführen. Besonders hilfreich im Entstehungsprozess war die Beteiligung der Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen, Eltern sowie pädagogischen Fachkräften, deren Erkenntnisse in die konkrete Ausgestaltung der Zusatzhinweise eingeflossen sind.

USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker

Die Einführung der neuen Regelungen ist auf das novellierte Jugendschutzgesetz vom Mai 2021 zurückzuführen. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die USK gemeinsam mit den für die gesetzlichen Altersfreigaben zuständigen Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), den Ständigen Vertreter:innen der OLJB bei der USK sowie dem game-Verband intensiv an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des USK-Prüfprozesses gearbeitet.

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