Der Direktor des United States Patent and Trademark Office (USPTO) hat eine seltene Neubewertung eines Patents angeordnet, nachdem Nintendo im September ein US-Patent erhalten hatte, das ein Gameplay-Element beschreibt, das bereits in anderen Spielen vorkommt.
Im Mittelpunkt steht eine Spielmechanik, bei der ein Charakter beschworen wird, um im Auftrag des Spielers zu kämpfen – ein Prinzip, das am deutlichsten in Pokémon-Spielen umgesetzt ist. Dort ruft der Spieler Pokémon herbei, die an seiner Stelle kämpfen.
Wie Games Fray berichtet, hat USPTO-Direktor John A. Squires persönlich die erneute Prüfung des Patents veranlasst. Er verweist auf frühere Patente, die die Gültigkeit des neuen Dokuments infrage stellen könnten. Besonders im Fokus steht dabei die Funktion eines Nebencharakters, der entweder automatisch oder manuell gesteuert an Kämpfen teilnehmen kann.
In seiner Anordnung erklärte Squires, er habe festgestellt, dass „wesentliche neue Fragen der Patentierbarkeit entstanden sind“ – basierend auf zwei früheren Patenten, die als Yabe und Taura bezeichnet werden.
Obwohl das aktuelle Patent offenbar im Kontext von Pokémon eingereicht wurde, ist es so breit gefasst, dass es auch auf andere Spiele – etwa Pikmin – anwendbar wäre. Das Yabe-Patent wurde 2002 an Konami vergeben und beschreibt, dass ein Nebencharakter wahlweise automatisch oder manuell kämpft. Das Taura-Patent stammt aus dem Jahr 2020 und wurde an Nintendo selbst vergeben; es deckt eine ähnliche Mechanik ab.
Squires kritisierte, dass der ursprüngliche Prüfer das neue Patent genehmigt habe, weil „es keine vergleichbare Vorarbeit“ gebe, die das Konzept von zwei Kampfmodi – manuell und automatisch – belege. Da jedoch sowohl Yabe als auch Taura genau diese Funktionen beschreiben, seien beide „entscheidend für die Frage, ob die Ansprüche patentierbar sind“ und stellten „substanzielle neue Fragen der Patentierbarkeit“.
Laut Games Fray ist es äußerst ungewöhnlich, dass ein USPTO-Direktor persönlich eine solche Überprüfung anordnet, ohne dass ein anderes Unternehmen den Antrag stellt. Der letzte bekannte Fall ereignete sich 2012.
Parallel dazu läuft weiterhin Nintendos Klage gegen Pocketpair, die Entwickler des Spiels Palworld. Nach Bekanntwerden des neuen Patents im September gab es Bedenken, dass Nintendo künftig andere Studios verklagen könnte, die ähnliche Beschwörungsmechaniken einsetzen – etwa in Reihen wie Persona.
Allerdings gilt: Patentinhaber sind nicht verpflichtet, mögliche Verstöße zu verfolgen. Nintendo könnte also entscheiden, nur dann rechtlich vorzugehen, wenn die eigene Marke oder IP gefährdet ist. Genau das geschah im Fall Palworld: Nintendo und The Pokémon Company verklagten Pocketpair in Japan wegen dreier Patente, die sich auf Monsterfang-Mechaniken beziehen – darunter das Beschwören von „Pals“ durch das Werfen von Pal-Sphären und deren Nutzung als Fahrzeuge wie Gleiter.
Erst vergangene Woche wurde Nintendo zudem in Japan ein weiteres Patent für eine Fangmechanik verweigert, die jenen aus Pokémon ähnelt. Die japanische Patentbehörde verwies auf Spiele wie Ark, Craftopia, Monster Hunter 4 und Pokémon GO, in denen bereits ähnliche Systeme existieren – und sah damit keine ausreichende Neuheit für eine Patenterteilung.