Nintendo verklagt die Entwickler eines bekannten Switch-Emulators auf Schadensersatz

Kevin Krämer
The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom wurde bereits vor seiner Veröffentlichung mehr als 1 Million Mal raubkopiert.
Nintendo Switch Oled Standfuss

Nintendo hat die Macher des Yuzu-Emulators verklagt. Nach Ansicht des Unternehmens hebelt der Emulator den Kopierschutz der Spiele aus und fördert die Piraterie. So soll auf der Website von Yuzu beispielsweise eingeräumt werden, dass die “decryption keys” der Nintendo Switch (die sogenannten prod.keys) erforderlich sind, um Spiele zu entschlüsseln, und es werden Links zu Software bereitgestellt, die diese Schlüssel “unrechtmäßig von der Nintendo Switch extrahiert”. Damit behauptet das Unternehmen nicht, dass Yuzu die Schlüssel geklaut hat, sie bezichtigen den Entwickler aber zur Mithilfe von Piraterie. Nintendo argumentiert, dass Yuzu wissentlich “Piraterie in kolossalem Ausmaß erleichtert”.

Nintendo fordert Schadensersatz und möchte, dass die Entwicklung am Emulator eingestellt wird. Insbesondere über die Leaks von The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom war Nintendo nicht sehr glücklich. So spricht Nintendo unter anderem davon, dass hier Personen aktiv dabei unterstützt werden den Kopierschutz der Software zu umgehen, weshalb Yuzu unter anderem die Piraterie der Nintendo Switch-Spiele fördert.

Vermutlich haben einige von euch bereits mal (ein Video von einem) Steam Deck gesehen, auf dem ein Nintendo Switch-Spiel läuft, was überwiegend mit dem Yuzu-Emulator bewerkstelligt wird. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis Nintendo die Entwickler von Yuzu vor einem US-Bundesgericht verklagt, mit der Absicht, Yuzu abzuschalten.

Nintendo behauptet, dass Yuzu die Piraterie auf unzählige Arten erleichtert, einschließlich der Bereitstellung von “detaillierten Anleitungen”, wie man “illegale Kopien von Nintendo Switch-Spielen zum Laufen bringt”, das Testen von Tausenden von offiziellen Nintendo Switch-Spielen, um ihre Kompatibilität zu überprüfen, und die Verlinkung zu Websites, die Nutzern helfen, “die prod.keys zu erhalten und weiter zu verbreiten”. Nintendo sagt auch, dass die Entwickler eindeutig Nintendo Switch-Spiele selbst extrahiert haben, indem sie die Verschlüsselung umgingen, um ihren eigenen Emulator zu testen.

Was die Piraterie anbelangt: The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom konnte rund anderthalb Wochen vor seiner offiziellen Veröffentlichung illegal heruntergeladen werden. Im Internet kursierende Raubkopien des Spiels “konnten mit Yuzu abgespielt werden, und diese Kopien wurden erfolgreich über eine Million Mal von Raubkopier-Websites heruntergeladen, bevor das Spiel von Nintendo veröffentlicht und zum legalen Kauf angeboten wurde”, heißt es in der Klageschrift. Nintendo-Fans konnten sich vor Spoilern kaum retten. Auch die Patreon-Seite von Yuzu soll m Rahmen der Raubkopie-Verbreitung von The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom etwa auf das doppelte an Unterstützern angewachsen sein. Im Grunde argumentiert das Unternehmen nun in der Klageschrift, dass dies “ein Beweis dafür sei, dass Yuzus Geschäftsmodell der Piraterie zum Aufschwung verhelfe”.

Viele der Raubkopier-Websites wiesen zudem ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, die Spieldatei in Yuzu abzuspielen. Es ist also ein offenes Geheimnis, dass Emulatoren, wozu z.B. auch Ryujinx zählt, nicht nur für eigene Sicherheitskopien genutzt werden.

Das Unternehmen kann dem Emulator-Entwickler schlecht vorwerfen tausenden Leuten den Spaß an The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom verdorben zu haben. Das haben die Spieler:innen getan, die das Spiel illegal bezogen haben, ohne auf den offiziellen Release des heißerwarteten Nintendo Switch-Spiels zu warten. Wir sind nicht in der Materie drin und auch keine Richter. Es bleibt daher spannend, wie dieses Verfahren enden wird.

Nintendo bittet die Gerichte nicht nur darum, Yuzu mit einer dauerhaften Unterlassungsverfügung zu stoppen, sie möchten ihnen auch die Domainnamen (URLs), Chatrooms und die Präsenz in den sozialen Medien wegnehmen.

Solange ein Emulator keinen Quellcode des Unternehmens verwendet, kann die Nutzung theoretisch legal sein, jedoch ist die Sachlage nach wie vor nicht ganz eindeutig. Schwieriger wird es nämlich, wenn es um mehrere Verschlüsselungsebenen und urheberrechtlich geschützte BIOS geht, die Yuzu und andere moderne Emulatoren zum Laufen brauchen. Der Dolphin-Emulator – für Nintendo Wii und GameCube-Spiele – geriet so sehr ins Wanken, dass die Entwickler ihren Plan aufgaben, auf Steam zu starten.

Ob legale Emulation oder nicht, Yuzu möchte vielleicht nicht riskieren, dass dies vor Gericht festgestellt wird. Viele kleine Entwicklergruppen haben ihre Projekte eingestellt, nachdem sie von Nintendo kontaktiert wurden, und es wäre nicht überraschend, wenn Yuzu einen Vergleich schließen würde. Nintendo Connect distanziert sich von jeder Art der nicht autorisierten Emulation und rät auch seinen Leser:innen von solchen Methoden ab!

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