Nintendo zahlt in Frankreich 35 Millionen Euro wegen Joy-Con-Drift

Nintendo muss in Frankreich eine Geldstrafe in Höhe von 35 Millionen Euro zahlen. Grund dafür ist der Umgang des Unternehmens mit dem sogenannten Joy-Con-Drift-Problem bei der ersten Nintendo Switch. Die französische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat eine entsprechende Untersuchung nun abgeschlossen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Joy-Con-Controller der 2017 erschienenen Nintendo Switch. Bei vielen Geräten kam es zum sogenannten Stick-Drift, bei dem Eingaben am Analogstick registriert werden, obwohl dieser nicht bewegt wird. Dadurch können sich Spielfiguren oder Menüs selbstständig bewegen.

Nach Ansicht der französischen Behörde informierte Nintendo Verbraucher nicht früh genug über das Problem. Obwohl dem Unternehmen die Defekte bereits bekannt gewesen sein sollen, habe Nintendo of Europe erst ab 2020 öffentlich über den Fehler kommuniziert. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, Betroffene dadurch daran gehindert zu haben, den Kundendienst in Anspruch zu nehmen. Stattdessen hätten einige Nutzer neue Controller gekauft.

Die DGCCRF bewertet dieses Verhalten für den Zeitraum von 2018 bis 2023 als irreführende Geschäftspraxis. Um das Verfahren beizulegen, akzeptierte Nintendo of Europe nun eine Vergleichszahlung von 35 Millionen Euro.

Nintendo betonte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa jedoch, dass die Zahlung kein Schuldeingeständnis darstelle. Die Einigung sei lediglich eine Möglichkeit gewesen, das Verfahren außergerichtlich zu beenden. Sie spiegele lediglich die „gütliche Beilegung eines rechtlichen Verfahrens“ wider.

Zudem erklärte das Unternehmen, bereits Mitte 2019 interne Anweisungen erteilt zu haben, um Beschwerden rund um Joy-Con-Drift kulant zu behandeln. „Mitte 2019 wies Nintendo die Kundendienstteams an, alle Verbraucherprobleme im Zusammenhang mit Joy-Con offen und nachsichtig zu lösen“, heißt es in der Stellungnahme.

Seit 2023 bietet Nintendo in Europa kostenlose Reparaturen für betroffene Joy-Con-Controller an – selbst dann, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.

Das Problem betrifft ausschließlich die erste Nintendo Switch und ihre Joy-Con-Controller. Die Nintendo Switch 2, die inzwischen weltweit erhältlich ist, verwendet eine überarbeitete Controller-Technologie. Nintendo hat bislang keine vergleichbaren Probleme bei der neuen Hardware eingeräumt und aus unserer Community haben wir ebenfalls noch keine Hinweise zu Drift-Problemen in Erfahrzng bringen können.

Von der ursprünglichen Switch-Familie wurden laut Nintendo weltweit mehr als 155 Millionen Geräte verkauft. Die Nintendo Switch 2 konnte seit ihrer Markteinführung bereits knapp 20 Millionen Einheiten absetzen.

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