Der Zubehörhersteller Genki und Nintendo haben eine außergerichtliche Einigung in dem Rechtsstreit erzielt, den Nintendo Anfang des Jahres gegen das Unternehmen angestrengt hatte und der von Genki entsprechend „sehr ernst“ genommen wurden.
Hintergrund: Leaks vor offizieller Ankündigung
Noch bevor die Nintendo Switch 2 offiziell angekündigt wurde, hatte Genki mehrfach das Design der Konsole geleakt. Auf der CES 2025 präsentierte Genkis CEO Journalisten sogar 3D-gedruckte Repliken der Hardware und sprach in Interviews offen über Details, die Nintendo noch gar nicht veröffentlicht hatte. Zudem zeigte das Unternehmen ein 3D-Render-Video inklusive Switch-2-Logo – dieses wurde anschließend auch auf der offiziellen Genki-Website veröffentlicht.
Nintendo reichte daraufhin Klage ein. Der Vorwurf: Genki habe „nicht autorisierte Mock-ups und Renderings der Nintendo Switch 2 und ihrer Zubehörteile vorgeführt und beworben“ und gleichzeitig Markenrechte verletzt – etwa durch die Produktlinie „Glitch 2“, deren Name und Gestaltung eine zu starke Nähe zu Nintendos IP suggerierte.
Einigung mit Auflagen
Nun wurde der Rechtsstreit beigelegt. Genki zahlt eine nicht genannte Summe an Schadensersatz und verpflichtet sich darüber hinaus, künftig auf bestimmte Elemente zu verzichten, die auf Nintendo-Marken anspielen könnten. Dazu gehören:
- Logos und Markenzeichen
- Farbgebungen, die Nintendo-Produkten ähneln
- Phrasen und Bezeichnungen wie „Glitch 2“
Das vollständige Gerichtsdokument ist öffentlich einsehbar.
Bedeutung für die Branche
Mit der Einigung setzt Nintendo ein deutliches Zeichen: Unautorisierte Vorab-Leaks und die Nutzung markenähnlicher Designs bleiben ein heikles Risiko für Zubehörhersteller, die in Nintendos Umfeld agieren.