Nintendo bestätigt überarbeitete Switch-2-Modelle für Europa wegen neuer EU-Akkuregelung

Nintendo wird in Europa künftig angepasste Versionen seiner Nintendo Switch 2-Hardware anbieten, um die Anforderungen der neuen EU-Batterieverordnung zu erfüllen. Dies geht aus einer Informationsseite des Unternehmens zu EU-Richtlinien und Vorschriften hervor.

Konkret verweist Nintendo auf die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Diese schreibt ab dem 18. Februar 2027 vor, dass Akkus in bestimmten elektronischen Geräten während ihres gesamten Lebenszyklus vom Endnutzer leicht ausgetauscht werden können müssen.

Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, plant Nintendo die Einführung spezieller, angepasster Hardware-Versionen für Europa. Das Unternehmen erklärt:

Für aktuelle Produkte, deren Modellnummer mit „BEE“ beginnt, wird es zukünftig verordnungskonforme Versionen geben, die eine individuelle Modellnummer haben und auf deren Verpackung die zusätzliche Kennzeichnung „OSM“ sichtbar angebracht sein wird.

Bereits im Januar sorgte eine Entdeckung im Nintendo-Account-Portal für Spekulationen über ein neues „OSM“ Switch-2-Modell. Die Kennzeichnung „OSM“ soll die neuen Modelle aus regulatorischen Gründen als eigenständige Produktversionen ausweisen.

Welche konkreten Änderungen Nintendo an der Hardware vornehmen wird, ist bislang nicht bekannt. Die Formulierung deutet jedoch darauf hin, dass zumindest die Akkus der betroffenen Geräte künftig leichter zugänglich beziehungsweise austauschbar sein müssen.

Was nicht bedeutet, dass sich eine Klappe am Gerät befinden wird, die uns Austauschakkus für unterwegs ermöglichen würde. Das Gesetzt besagt lediglich, dass der Kunde kein Spezialwerkzeug besitzen muss und der Akku soll nicht fest im Gerät verklebt sein.

Nintendo hat bislang weder einen Termin für die Einführung der OSM-Modelle noch technische Details zu den genauen Änderungen genannt. Es ist unklar, ob sie in einer Nintendo Direct über eine EU-spezifische Version der Konsole sprechen werden.

Die neue EU-Verordnung tritt am 18. Februar 2027 vollständig in Kraft. Bis dahin müssen Hersteller ihre betroffenen Produkte entsprechend anpassen.

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