PokéStop-Einreichung in Pokémon GO: Parks sind ok, Unterhaltung für Erwachsene nicht

Kevin Krämer
Pokemon Go Pokestop Einreichen

Pokémon GO bietet endlich eine Möglichkeit, die realen Orte um euch herum einzutragen, damit diese als PokéStop in das Spiel aufgenommen werden. Allerdings befindet sich das System momentan noch in einem Betatest.

Damit die Tester in Brasilien und Südkorea nichts falsch machen können, erhalten sie von Entwickler Niantic eine praktisch FAQ, die festlegt, welche Standorte als berechtigt gelten – und welche nicht. Gute Ort für PokéStops sollen also möglichst einzigartig, interessant oder äußerst kurios und öffentlich zugänglich sein. Also die lokale Dorfkirche, das Eingangsschild der Stadtbibliothek oder schicke Statuen in einem Park.

Nicht erlaubt sind Privatbesitz, jegliches Wohngebäude, alles was nur für erwachsen ist (Sexshops, Schießstände, Spielhallen etc.), alles in oder in der Nähe eines Begräbnisstätte, urheberrechtlich geschützte Werke oder irgendetwas Vorübergehendes, wie ein Weihnachtsmarkt zum Beispiel. Also auch keine Fotos von eurer Katze, wie Tom Phillips von Eurogamer scherzt.

Die nachfolgenden Bilder stammen vom r/SilphRoad-Nutzer SemogAziul, und zeigen, wie der Einreichungsprozess im Spiel aussieht. Derzeit sind sieben Vorschläge für PokéStops pro Woche erlaubt. Nachdem man einen geeigneten Ort ausgewählt habt, muss eine kurze Beschreibung eingeben und ein hübsches Foto aufgenommen werden. Die Einsendung werden dann von erfahrenen Nutzern im Ingress-Projekt „Operation Portal Recon“ (OPR) geprüft. Wenn kein Verstoß festgestellt wird, dann befindet sich “euer” PokéStop schon nach wenigen Tagen in Pokémon GO.

2 Kommentare
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  1. alles in oder in der Nähe eines Begräbnisstätte

    Also in meiner nähe haben einige Friedhofs einen Stop. Aber aus Respekt, betrete ich kein Friedhof wegen Pokemon GO

    1. Im FAQ steht folgendes: „Grabsteine sollten nur eingereicht werden, wenn sie zu einer berühmten/historischen Persönlichkeit gehören, älter als 50 Jahre und öffentlich zugänglich sind. Denkmäler, die keine Gräber enthalten, sind akzeptabel.“

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