Nintendo hat nach über 15 Jahren Rechtsstreit einen bedeutenden Erfolg gegen BigBen Interactive (heute Nacon) erzielt. Das Landgericht Mannheim sprach Nintendo mit Urteil vom 30. Oktober 2025 Schadensersatz in Höhe von über vier Millionen Euro zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten zu. Insgesamt beläuft sich die Forderung auf knapp sieben Millionen Euro.
Urteil wegen Verletzung eines Wii-Remote-Patents
Grundlage der Entscheidung ist die Verletzung des europäischen Patents EP 1 854 518, das zentrale technische und ergonomische Merkmale von Nintendos Wii-Fernbedienung schützt. Dazu zählen:
- die charakteristische ergonomische Form des Controllers
- die eingesetzte Sensortechnologie, darunter
- eine Kamera zur Erfassung der Sensorleiste
- ein Beschleunigungssensor zur Bewegungserkennung
BigBen hatte entsprechende Drittanbieter-Controller vertrieben, die nach Auffassung des Gerichts das Patent verletzten.
Besonderheit: Schadensersatz nach entgangenem Gewinn
Das Urteil gilt als außergewöhnlich, da es sich um ein sogenanntes Höheverfahren handelt – solche Verfahren sind im Patentrecht selten. Anders als üblich, ließ Nintendo seinen Schaden nach der Methode des entgangenen Gewinns berechnen.
Bemerkenswert ist dabei die zentrale Annahme des Gerichts:
Nintendo hätte 100 Prozent der von BigBen erzielten Verkäufe selbst realisiert, wenn die patentverletzenden Produkte nicht auf dem Markt gewesen wären.
BigBen argumentierte, Käufer hätten stattdessen andere Drittanbieter-Controller gewählt. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte fest, dass diese Alternativprodukte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ebenfalls das Patent verletzt hätten. Solche hypothetischen, ebenfalls rechtswidrigen Alternativen dürfen laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schadensmindernd berücksichtigt werden.
Keine Abzüge bei Gemeinkosten
Zusätzlich stellte das Landgericht klar, dass Gemeinkosten den entgangenen Gewinn Nintendos nicht schmälern dürfen, sofern sie auch ohne die zusätzlichen Verkäufe angefallen wären.
Da Nintendo bereits über ausreichende Produktions- und Vertriebskapazitäten verfügte, ging das Gericht davon aus, dass die zusätzlichen Stückzahlen keine relevanten Mehrkosten verursacht hätten.
Verzögerungstaktik treibt Summe in die Höhe
Das erstinstanzliche Höheverfahren zog sich über mehr als sieben Jahre hin. Laut Gericht hatte BigBen das Verfahren mehrfach verzögert, unter anderem durch die Ablehnung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Diese Verzögerungen wirkten sich finanziell erheblich aus:
Die zugesprochenen Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz machen einen wesentlichen Teil der Gesamtsumme von knapp sieben Millionen Euro aus.
Ein Rechtsstreit mit langer Vorgeschichte
Der Konflikt reicht bis ins Jahr 2010 zurück. Bereits 2011 stellte das Landgericht Mannheim eine Patentverletzung fest, das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte dies 2017.
Zwischenzeitlich wurde der Rechtsbestand des Patents sowohl vor dem Europäischen Patentamt als auch vor dem Bundespatentgericht angegriffen – jedoch ohne Erfolg. In beiden Fällen bestätigten die höheren Instanzen den vollen Schutzumfang des Patents.
Parallel dazu konnte Nintendo auch in Verfahren zu eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern der Wii-Fernbedienung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union sowie dem Bundesgerichtshof Erfolge erzielen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
BigBen beziehungsweise Nacon hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Die Entscheidung ist damit noch nicht rechtskräftig, kann jedoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden.
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