USK hat die Marke von 50.000 geprüften Spielen geknackt

Kevin Krämer
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Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) erreicht einen Meilenstein: 50.000 durchgeführte Prüfverfahren im Bereich der Computer- und Videospiele. Die USK ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Videospielen sowie Videospiel-Trailern. Da die E3 2021 in vollem Gange ist und einige Spielneuheiten schon bald erscheinen werden, musste im Vorfeld sicher vieles auch von der USK geprüft werden.

Nicht zu verwechseln mit der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Sie prüft im Schwerpunkt die Altersfreigabe von audiovisuellen Medien, wie Filmen, Trailern, Werbefilmen, die auf beliebigen Wegen (Kino, Handel, Download) oder Medienträgern (DVDs, Blu-rays, Videokassetten) in Deutschland zum Verkauf angeboten werden oder zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind.

Die USK ist als anerkannte Selbstkontrolle ein aktiver und wichtiger Bestandteil des ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland. Die vielen zuverlässigen Entscheidungen im Bereich der Altersfreigaben der unabhängigen Prüfgremien belegen, dass sich das Modell der regulierten Selbstregulierung in Deutschland bewährt hat. Gleichzeitig hat die USK etwa mit dem internationalen IARC-System zur Kennzeichnung von Spielen und Apps auf Online-Plattformen bewiesen, dass sie auch für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet ist und beständig zur Orientierung in einem Markt von sich stets weiterentwickelnden Angeboten beitragen kann. Alterskennzeichen sind hierbei ein wichtiger Baustein und bieten Schutz und Orientierung. Sie können aber die Begleitung des Medienkonsums von Kindern- und Jugendlichen durch Eltern und pädagogische Fachkräfte nicht ersetzen. Maßgabe der USK wird es deshalb in Zukunft sein, Eltern sowie Kinder- und Jugendliche bei einem verantwortungsvollen Umgang mit Spielen noch besser zu begleiten.

USK Geschäftsführerin Elisabeth Secker

Im Juni hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) laut Pressemitteilung die Marke von insgesamt 50.000 Prüfverfahren im Bereich der Computer- und Videospiele seit ihrer Gründung im Jahr 1994 geknackt.

In den vergangenen 27 Jahren haben über 1.700 verschiedene Firmen aus 56 Ländern USK-Prüfanträge für ihre Spiele gestellt. Über diesen Zeitraum waren insgesamt mehr als 40 ehrenamtliche Sichter*innen, fast 100 Jugendschutzsachverständige und seit 2003 auch die Ständigen Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) an den zuverlässigen Prüfergebnissen beteiligt.

USK – digital, international und zukunftsfähig

Der Aufgabenbereich der USK hat sich seit der Gründung erheblich erweitert und wurde an die Veränderungen im Bereich des Jugendschutzes angepasst. Über das klassische Prüfverfahren hinaus hat die USK gerade in den letzten Jahren Kompetenz und Initiative für zukunftsweisenden, praktischen Jugendschutz in Zeiten gelebter Medienkonvergenz demonstriert. So fließt die wertvolle Spruchpraxis der klassischen USK-Prüfungen auch im Rahmen des Systems der International Age Rating Coalition (IARC) ein, mit dem Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps vergeben werden. Außerdem berät und unterstützt die USK als anerkannte Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit dem Bereich USK.online Spielehersteller und Anbieter von Spieleplattformen bei der Umsetzung des gesetzlichen Jugendschutzes im Rahmen ihrer Online-Angebote. Hier haben sich bereits 44 Unternehmen angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und in engem Austausch mit unseren Fachleuten zu kooperieren.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. Mai 2021 sind neue Aufgaben auf die USK und ihre Prüfprozesse zugekommen. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden werden diese nun in die Praxis umgesetzt.

2 Kommentare
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  1. @ Rick: Zu hoch oder zu niedrig^^
    Naja 0 und 6 ist wohl etwas schwer. Grundsätzlich gibt es bei Pokemon Gewalt. Ich persönlich finde, man sollte unter 6 jährigen sowieso nicht an sowas setzen sollte.

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