Nintendo verliert Rechtsstreit: Gericht bestätigt Widerrufsrecht bei Videospielen

Kevin Krämer
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Im Dezember 2018 berichtete Nintendo Connect, dass sich Nintendo wegen „illegalen Machenschaften“ vor Gericht verantworten muss. Norwegen hatte die Umtauschpolitik von Nintendo bezüglich Vorbestellungen im Nintendo eShop kritisiert. Nintendos Umgang mit Verbraucherrechten im Nintendo eShop hat schon immer einige Diskussionen ausgelöst, insbesondere der Umgang mit Vorbestellungen und Rückerstattungen. In Europa führte die Richtlinie, bei eShop-Vorbestellungen keine Rückerstattungen zuzulassen, zu rechtlichen Schritten, ein Fall, bei dem Nintendo die anhängige Berufung gewann. Nun hat jedoch das deutsche Berufungsgericht diese Entscheidung nach den Arbeiten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) und des norwegischen Verbraucherrates aufgehoben.

Im September 2020 hatte Nintendo seine Richtlinien bereits leicht angepasst. So ist es nun möglich zuvor vorbestellte Titel bis zu sieben Tage vor Erscheinen zu stornieren. Hierzu kann man im Nintendo eShop der Nintendo Switch unter dem Menüpunkt “Vorbestellungen” seinen Kauf einfach rückgängig machen. Um “vom freiwilligen Widerrufsrecht bei einer Vorbestellung” Gebrauch machen zu können, muss die Stornierung laut der offiziellen Nintendo-Website “mindestens sieben Tage vor Veröffentlichung der Software” vorgenommen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn ihr ein Spiel vorbestellt, welches in weniger als 7 Tagen erscheint, verpflichtet ihr euch zum Kauf – ohne Rückgaberecht! Die Kosten für das Spiel und der “Pre-Load” werden bis eine Woche vor der Veröffentlichung ausgesetzt. Sobald die Daten vorab heruntergeladen wurden, könnt ihr das Spiel weder sofort starten, noch zurückgeben – solltet ihr euch kurzfristig umentscheiden.

In einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Nintendo Europe GmbH urteilten die Richter, dass das 14-tägige Widerrufsrecht auch dann gelten muss, wenn ein Videospiel vorab gekauft, aber noch nicht spielbar ist. Die Freischaltung des jeweiligen Spiels erfolgt nämlich in der Regel per Update erst zum offiziellen Starttermin. Solche Online-Käufe können normalerweise innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bei Amazon und Co. könnt ihr ja auch noch bis zum Versand der Ware jederzeit zurückrudern und ohne Angabe von Gründen das Produkt stornieren.

Das Widerrufsrecht ist eine wichtige Errungenschaft des Verbraucherschutzes und darf nicht von Unternehmen umgangen werden. Es ist gut, dass Nintendo den Verbraucher:innen das ihnen zustehende Widerrufsrecht nun einräumen muss.

Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim VZBV 

Nintendo hatte bislang das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen und sich auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung berufen. Die Voraussetzungen für ein Erlöschen des Widerrufsrechts lagen jedoch nicht vor, da der nach der Vorab-Bestellung zur Verfügung gestellte Download noch gar kein nutzbares Spiel enthielt. Bis zum Erscheinungstermin ist das Spiel für die Käufer:innen wertlos und der Vertrag von Nintendo in keiner Weise erfüllt.

Die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet hatte bereits 2018 den Ausschluss des Widerrufsrechts im eShop von Nintendo als Verstoß gegen die Verbraucherrechte-Richtlinie der EU kritisiert. Da der Shop-Betreiber Nintendo of Europe seinen Sitz in Frankfurt am Main hat, beauftragte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach einem Durchsetzungsersuchen der norwegischen Verbraucherschutzbehörde („Norwegian Consumer Authority“ – NCA) den vzbv mit der Rechtsdurchsetzung.

Formal gilt das Urteil daher nur gegenüber norwegischen Verbrauchern. Die Rechtslage in Norwegen entspricht aber aufgrund der erfolgten Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der in den EU-Mitgliedsstaaten. Nintendo hat inzwischen nicht nur die norwegische, sondern auch die deutsche Version seines eShops geändert. 

Es bleibt abzuwarten, wie Nintendo nun mit diesem Urteil verfährt und ob wir bald Änderungen im Nintendo eShop erleben, wodurch man auch vorab heruntergeladene Spiele noch stornieren kann – bevor sie offiziell verfüg- und spielbar sind.

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