Nintendo hat einen weiteren juristischen Erfolg im Kampf gegen Piraterie-Hardware für die Switch erzielt. Das Bezirksgericht Den Haag (Rechtbank Den Haag) hat entschieden, dass der Verkauf der MIG-Switch-Karte sowie vergleichbarer Umgehungsgeräte in Europa unrechtmäßig ist.
Klage gegen Dropshipping-Händler aus Asien
Der Fall richtete sich konkret gegen einen Online-Händler, der die Geräte per Dropshipping aus Asien an europäische Kundschaft vertrieb. Die betroffenen Karten ermöglichen es, Nintendos Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen und nicht autorisierte Kopien von Spielen auf modifizierter Switch-Hardware abzuspielen. Betroffene Webseiten müssen den Verkauf der Geräte künftig einstellen.
Nintendo verweist auf früheres Urteil zu R4-Karten
Nintendo verweist in seinem Statement auf ein vergleichbares Urteil desselben Gerichts aus dem Jahr 2010, in dem der Verkauf sogenannter R4-Karten für Nintendo DS in den Niederlanden bereits für unrechtmäßig erklärt wurde.
Nintendo fördert und unterstützt die Spieleentwicklung und Kreativität und steht den Spieleentwicklern, die auf rechtmäßige Weise neue und innovative Spiele entwickeln, nachdrücklich zur Seite. Nintendo appelliert an die Spieler, den Kauf oder die Nutzung von Umgehungsgeräten, Umgehungssoftware oder nicht autorisierten Kopien von Videospielen zu vermeiden, da dies das Risiko erhöht, dass die Funktionalität und das Spielerlebnis der originalen Nintendo-Spielkonsolen, Videospiele und -systeme beeinträchtigt werden.
Nintendo betont Schutz der Spieleentwicklung
Nintendo begründet sein juristisches Vorgehen mit dem Schutz des eigenen geistigen Eigentums sowie der zahlreichen Spieleentwicklerinnen und -entwickler weltweit, die auf legitime Verkäufe von Nintendo-Videospielen angewiesen seien. Das Unternehmen rät Spielerinnen und Spielern weiterhin ausdrücklich davon ab, Umgehungsgeräte, entsprechende Software oder nicht autorisierte Spielkopien zu erwerben oder zu nutzen, da dies die Funktionalität und das Erlebnis mit originalen Nintendo-Konsolen und -Spielen beeinträchtigen könne.
Das aktuelle Urteil reiht sich in eine Serie juristischer Erfolge Nintendos gegen den Vertrieb von Piraterie-Hardware ein, darunter auch ein Vergleich in Höhe von 2 Millionen US-Dollar gegen einen US-amerikanischen MIG-Switch-Händler im vergangenen Jahr.
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