Nintendo muss sich wegen „illegalen Machenschaften“ vor Gericht verantworten

Tim Henze
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Vor einigen Monaten hat Norwegen die Umtauschpolitik von Nintendo bezüglich Vorbestellungen im Nintendo eShop kritisiert. Sie haben die Beschwerde in Deutschland eingereicht und hofften vor Gericht zu landen.

Die deutsche Verbraucherzentrale hat nun angekündigt (Original), dass sie gerichtlich gegen die Regularien bei Vorbestellungen vorgehen werden. In ungefähr drei bis vier Wochen wird das Verfahren dann starten, jedoch kann sich solch ein Gerichtsverfahren bis zu einem Jahr hinziehen. Problem an den Vorbestellungen ist, laut den norwegischen Behörden, die fehlende Stornierbarkeit. Bestellt man einen Titel im Nintendo eShop vor, kann der Kunde die Vorbestellung weder zurückziehen noch das Geld zurückbekommen. Warum jetzt gerade Nintendo als Sündenbock herhalten muss, ist natürlich fragwürdig, da Firmen wie Sony ebenso keinen Umtausch anbieten.

Zu seiner Verteidigung nannte Nintendo den Artikel 16 des Europäischen Verbraucherschutzgesetzes. Im Artikel steht, dass man keine Reklamation anbieten muss, sofern der Käufer explizit im Kaufvorgang auf seine Rechte diesbezüglich verzichtet. Es bleibt also spannend, ob und wie sich die Dinge rund um den Nintendo eShop ändern werden.

Wie ist euer Verhältnis zu dieser Thematik? Kauft ihr viele Spiele im Nintendo eShop? Hättet ihr gerne ein solches Reklamationsrecht in Anspruch genommen?

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