Wegen “illegaler” eShop Vorbestellungen könnte sich Nintendo bald vor Gericht verantworten

Kevin Krämer
Nintendo Eshop Logo

Wie ihr vielleicht bereits wisst, kann bei der Vorbestellung eines Titels im Nintendo eShop von Nintendo Switch oder Nintendo 3DS nicht mehr storniert werden und es gibt auch keine Rückerstattung des bezahlten Betrages. Dies hat in der Vergangenheit zu einigen Problemen geführt und könnte dafür sorgen, dass Nintendo bald den europäischen Gerichten gegenübersteht, wenn keine passende Lösung gefunden wird.

Es ist aber nicht nur bei Nintendo so, da andere Konsolenhersteller ähnliche Richtlinien haben. Hier ist der übersetzte Artikel von reddit Mitglied Fawesum (Original Artikel):

  • Das Problem ist, dass Nintendo keine Option zum stornieren einer Vorbestellung bietet, auch wenn das Spiel noch gar nicht veröffentlicht wurde.
  • Norwegen ist Teil der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, was bedeutet, dass sie viele EU-Gesetze teilen.
  • Die norwegischen Behörden haben das Problem nun verschärft und erklären, dass sie dem Rat für Verbraucherrechte zustimmen.
  • Sie haben die Beschwerde an Deutschland weitergeleitet, da Nintendo of Europe dort seinen Sitz hat.
  • Norwegen sagt, Nintendo verstoße gegen das gemeinsame EU-Verbraucherrecht, erteilt Deutschland einen “Erzwingungsantrag”, und bittet “in Erwägung zu ziehen, gegen die Nintendo of Europe GmbH vorzugehen”
  • “Das vorab herunterladen von unveröffentlichten Spielen, Wochen oder Monate vor der Veröffentlichung, kann nicht dazu verwendet werden, das Widerrufsrecht des Verbrauchers zu umgehen. Wir betrachten dies als einen Verstoß gegen die CRD.” – Das ist die Verbraucherrechterichtlinie.
  • Wenn Deutschland mit Norwegen einverstanden ist und Nintendo nichts unternimmt, könnte dies vor den europäischen Gerichten landen.

Wie seht ihr das? Bestellt ihr Spiele im Nintendo eShop vor, damit ihr zur Veröffentlichung nur noch ein kleines Aktivierungs-Update und nicht mehr das komplette Spiel herunterladen müsst, um direkt loslegen zu können?

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