Rechtsanwalt Solmecke kritisiert Switch-2-Sperren: „Faktische Zerstörung des Geräts“

Wird eine Nintendo Switch 2 mit eingesteckter Flashcart wie der MIG Flash online verwendet, kann es laut aktuellen Berichten zu drastischen Maßnahmen kommen: Nintendo sperrt betroffene Geräte dauerhaft – inklusive Online-Shop, Spiel-Updates und Zusatzinhalten. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke (WBS Legal) hält diese Praxis für rechtlich höchst fragwürdig.

Sperre nach Flashcart-Nutzung: Was genau passiert?

Schon kurz nach dem Online-Zugang mit einer modifizierten Switch 2 – etwa mit der MIG Flashblockiert Nintendo systemseitig wesentliche Funktionen. Die Hardware-ID wird dauerhaft gespeichert, sodass ein Zurücksetzen des Geräts keine Wirkung mehr zeigt. Auch gebrauchte Spiele mit doppeltem Lizenzgebrauch können zur Sperre führen – selbst wenn Nutzer nicht absichtlich gegen Richtlinien verstoßen.

„Faktische Zerstörung“ – Eigentumsrecht in Gefahr?

Laut Solmecke komme es durch die Sperre zu einer „faktischen Zerstörung“ des gekauften Geräts, obwohl Verbraucher dafür den vollen Preis gezahlt haben. Betroffen sei nicht nur eine Softwarelizenz, sondern das gesamte Gerät – was seiner Meinung nach eine massive Einschränkung des grundrechtlich geschützten Eigentums darstellt.

„Selbst wenn Nutzer gegen die AGB verstoßen haben, bleibt dieses Vorgehen höchst problematisch“, so Solmecke gegenüber GIGA.

Der Rechtsanwalt verweist darauf, dass derartige Maßnahmen nur durch Gerichte, nicht durch Hersteller veranlasst werden dürfen – andernfalls handle es sich um eine Form von „digitaler Selbstjustiz“.

Die Softwarelizenzen sind jedoch nur bedingt betroffen. Sollte man sich für eine neue Nintendo Switch 2-Konsole erscheinen, deren Online-Zugriff nicht gesperrt wurde, kann man dort erneut auf seinen Account und die gekauften digitalen Spiele zurückgreifen.

Verbraucherzentrale sieht keine klare Rechtswidrigkeit

Die Verbraucherzentrale bewertet den Fall weniger drastisch: Zwar fehle die Transparenz über Dauer und Umfang der Sperre, doch die bloße Einschränkung von Funktionen mache die Konsole nicht vollständig unbrauchbar. Auch wenn der Zugriff auf digitale Käufe und Online-Features entfällt, könne die Switch 2 laut Einschätzung „weiterhin eingeschränkt verwendet werden“.

Rechtslage noch unklar – Gerichte müssen entscheiden

Wie lange solche Sperren andauern und ob sie juristisch haltbar sind, muss letztlich vor Gericht entschieden werden. Bis es zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt, könnten allerdings noch Jahre vergehen – oder es kommt vorher zu einer außergerichtlichen Einigung.

Risiko für Käufer, Handlungsbedarf bei Nintendo?

Die Diskussion rund um digitale Eigentumsrechte, AGB-Reichweite und Herstellerbefugnisse wird durch den Fall Switch 2 erneut entfacht. Bis zur gerichtlichen Klärung bleibt Verbrauchern nur, beim Thema Flashcarts und gebraucht gekauften Spielen besondere Vorsicht walten zu lassen.

Ein Kommentar
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  1. ehrlich gesagt finde ich den OnlineZwang bei diversen SinglePlayern von Ubisoft und EA viel problematischer. Hier werden die Server irgendwann offline gehen und es gibt kein vernünftigen Grund, warum ein SinglePlayer dann nicht mehr Spielbar sein soll.

    Nintendo ist einer der wenigen Hersteller, die noch keinen Onlinezwang haben und das selbst bei Multiplayer Spielen wie MarioKart und Splatton sind offline Sessions lokal möglich.

    Die Konsolen können von Seiten Nintendos auch wieder entsperrt werden, jemand der Urheberechtsverletzungen begeht, wird dann aber sich nicht bei Nintendo Streitigkeiten anfangen und seine Identität offenlegen.

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