Letzte Woche gaben Nintendo und The Pokémon Company bekannt, dass sie eine Patentverletzungsklage gegen den Palworld-Entwickler Pocketpair einreichen werden. Während das letztgenannte Studio behauptete, „keine Kenntnis von den spezifischen Patenten zu haben, deren Verletzung uns vorgeworfen wird“, begannen Online-Spekulationen schon bald, verschiedene plausibel klingende Vorlagen aus Nintendos Backkatalog zu nennen.
Es gibt zwar noch keine offizielle Aussage darüber, welche Designs für diesen Fall relevant sind, aber Andrew Velzen, Mitarbeiter der Anwaltskanzlei MBHB, hat festgestellt (via GamesIndustry.biz), dass einige scheinbar wichtige Patente tatsächlich erst nach der Veröffentlichung von Palworld eingereicht wurden, was darauf hindeutet, dass Nintendo schon eine Weile an der Klage arbeitet.
Velzen hebt vier spezifische japanische Patente hervor (von den 28, die von einem Patentanwalt für Automaton Media nominiert wurden), die seiner Meinung nach für Nintendos Verletzungsargument entscheidend sind. Diese scheinen große Themen wie das Fangen und Reiten verschiedener Figuren abzudecken, und, was wichtig ist, sie wurden alle nach der Veröffentlichung von Palworld eingereicht.
Der Anmeldeprozess für jedes dieser japanischen Designs wurde durch das, was Velzen „beschleunigte Prüfungsverfahren“ nennt, vorangetrieben, was bedeutet, dass die Patente früher Bestand haben und möglicherweise in einem rechtlichen Rahmen verwendet werden können.
Die Patente wurden jeweils als Abspaltungen von bestehenden Nintendo-Patenten eingereicht, die sich von einem „Mutterpatent“ ableiten, das das Unternehmen bereits als sein eigenes beansprucht hat. In diesem Fall wurde das „Mutterpatent“ im Dezember 2021 eingereicht und kann rechtlich gegen Palworld verwendet werden (laut Automaton Media).
Vier scheinbar korrespondierende Patente wurden beim United States Patent and Trademark Office eingereicht (wodurch sie sowohl in Nordamerika als auch in Japan legal sind), und während zwei davon im September 2022 – also vor Palworld – eingereicht wurden, erschienen die beiden anderen erst im Mai 2024, nach der Veröffentlichung von Palworld.
Diese beiden unabhängigen Ansprüche (U.S. App. No. 18/652,874 und App. No. 18/652,883) lauten wie folgt:
Nicht-transitorisches, computerlesbares Speichermedium, in dem ein Spielprogramm gespeichert ist, das, wenn es von einem Computer einer Informationsverarbeitungsvorrichtung ausgeführt wird, den Computer veranlasst, Operationen durchzuführen, die Folgendes umfassen: basierend auf einer empfangenen Richtungseingabe, Bestimmen einer Zielrichtung in einem virtuellen Raum; und in einem ersten Modus, Bewirken, dass ein Spielercharakter in der Zielrichtung einen Fanggegenstand zum Fangen des Feldcharakters, der auf einem Feld in dem virtuellen Raum angeordnet ist, basierend auf einer Operationseingabe, abwirft, und wenn der abgeworfene Fanggegenstand den Feldcharakter trifft, Durchführen einer Bestimmung des erfolgreichen Fangens, die sich darauf bezieht, ob das Fangen erfolgreich ist oder nicht; und wenn das Ergebnis der Bestimmung des erfolgreichen Fangens positiv ist, Setzen der Feldfigur, die von dem Fanggegenstand getroffen wurde, in den Besitz eines Spielers, und in einem zweiten Modus, Bewirken, dass die Spielerfigur in der Zielrichtung eine Kampffigur startet, und Bewirken, dass die Feldfigur und die Kampffigur auf dem Feld gegeneinander zu kämpfen beginnen.
Nicht-transitorisches computerlesbares Speichermedium, in dem ein Spielprogramm gespeichert ist, das einen Computer einer Informationsverarbeitungsvorrichtung veranlasst, eine Ausführung bereitzustellen, die Folgendes umfasst: Steuern eines Spielercharakters in einem virtuellen Raum auf der Grundlage einer ersten Operationseingabe; in Verbindung mit dem Auswählen eines Einstiegsobjekts, das der Spielercharakter betreten kann, auf der Grundlage einer Auswahloperation und dem Bereitstellen einer Einstiegsanweisung, Veranlassen des Spielercharakters, das Einstiegsobjekt zu betreten und den Spielercharakter in einen Zustand zu bringen, in dem sich der Spielercharakter bewegen kann, wobei das Einstiegsobjekt aus einer Vielzahl von Arten von Objekten ausgewählt wird, die der Spielercharakter besitzt; in Verbindung mit dem Bereitstellen einer zweiten Operationseingabe, wenn sich die Spielerfigur in der Luft befindet, Bewirken, dass die Spielerfigur ein Luft-Bordobjekt besteigt, und Bringen der Spielerfigur in einen Zustand, in dem sich die Spielerfigur in der Luft bewegen kann; und während sich die Spielerfigur an Bord des Luft-Bordobjekts befindet, Bewegen der Spielerfigur an Bord des Luft-Bordobjekts in der Luft auf der Grundlage einer dritten Operationseingabe.
Das erste Patent scheint sich direkt auf eine Fang- und Freigabemechanik zu beziehen, während das zweite eher das Reiten auf boden- oder luftgestützten Kreaturen betrifft.
Wie die japanischen Beispiele wurden auch diese beiden US-Patente mit „Track One“-Anträgen eingereicht, was das Prüfungsverfahren ebenfalls beschleunigt.
Ohne eine offizielle Bestätigung können wir nicht mit Sicherheit sagen, ob diese Entwürfe eine Rolle in der Palworld-Klage spielen werden oder ob sie mit der alleinigen Absicht eingereicht wurden, gegen Pocketpair vorzugehen. Wenn man jedoch bedenkt, dass einige von ihnen nach der Veröffentlichung von Palworld eingereicht wurden, und dass sie sich auf Mechanismen wie Pokébälle/Pal-Sphären und das Reiten auf Pokémon/Pals beziehen, scheint dies darauf hinzudeuten, dass Nintendo sich auf etwas vorbereitet hat. Vielleicht ja für zukünftige Klagen gegen andere Unternehmen, sollten sie gegen Pocketpair gewinnen.
Velzen weist darauf hin, dass beide oben genannten Patente noch vom US-Patent- und Markenamt genehmigt werden müssen – das erste wurde wegen „mangelnder Zulässigkeit des Gegenstands“ und das zweite wegen „Offensichtlichkeit“ abgelehnt. Nintendo hat nun die Möglichkeit, beide Anträge bis zum 19. bzw. 31. Oktober 2024 zu ändern (oder die Ablehnungen anzufechten). Sollte es dem Unternehmen gelingen, beide Ablehnungen durchzusetzen, besteht die Chance, dass sie im Verfahren gegen Pocketpair eine Rolle spielen werden.
Wenn man sich diese Eingaben ansieht, scheint es, als hätte Nintendo seine Argumente schon eine Weile vorbereitet. Der Spiele-Analyst Serkan Toto behauptete kürzlich, dass er sicher ist, dass Nintendo aus dem Prozess als Sieger hervorgehen wird, während andere, wie der Wirtschaftsanwalt Richard Hoeg, meinten, dass das Unternehmen „vielleicht etwas erreichen wird“.
Wie auch immer der Prozess ausgeht, er scheint bereits Auswirkungen auf Pocketpair zu haben. Erst diese Woche wurde die Veröffentlichung von Palworld für PlayStation 5 in bestimmten Ländern gestoppt, und obwohl kein konkreter Grund für die Verzögerung genannt wurde, erscheint uns das Ganze doch ziemlich klagelastig.
So wurde die Veröffentlichung des Spiels in Japan auf unbestimmte Zeit verschoben. Wie in einem Social-Media-Post des japanischen Palworld-Accounts zu lesen ist, wurde das Veröffentlichungsdatum in der Region „noch nicht festgelegt“.