Nintendo und The Pokémon Company wollen eine einstweilige Verfügung gegen Palworld erwirken

Auch eine Geldstrafe und Schadensersatz stehen im Raum, so der Entwickler.

Der Palworld-Entwickler Pocketpair hat Einzelheiten der Klage von Nintendo und The Pokémon Company bekannt gegeben, in der behauptet wird, das Spiel verletze mehrere Patente.

Das Monster-Kampf- und Fangspiel wurde seit seiner Veröffentlichung für PC und Xbox Series X|S im Januar häufig mit Pokémon verglichen. Die Klage von Nintendo und The Pokémon Company wurde nur wenige Wochen vor der Veröffentlichung der PlayStation 5-Version von Palworld Ende September eingereicht.

Heute enthüllte Pocketpair, dass sich die Klage auf drei Patente bezieht, die zwischen Februar und Juli dieses Jahres – also nach der Veröffentlichung von Palworld – eingereicht wurden. Sie beziehen sich jedoch auf ein bereits bestehendes „übergeordnetes“ Patent, das von Nintendo und The Pokémon Company im Dezember 2021, also vor der Veröffentlichung von Palworld, angemeldet wurde, was bedeutet, dass sie auch jetzt noch für Palworld gelten könnten.

Der Entwickler teilte außerdem mit, dass Nintendo und The Pokémon Company „eine einstweilige Verfügung gegen Palworld“ anstreben, vermutlich um den künftigen Verkauf des Spiels im japanischen Zuständigkeitsbereich der Patentklage zu unterbinden, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10 Mio. Yen (60.815,42 Euro), die zwischen den beiden Firmen aufgeteilt werden soll, sowie „Schadenersatz wegen Zahlungsverzugs“.

Um welche Patente handelt es sich, die Palworld verletzt haben soll?

Wie erwartet und von Fans und Branchenbeobachtern bereits erschnüffelt, stehen Nintendos Patente mit den Nummern 7545191, 7493117 und 7528390 im Mittelpunkt des Rechtsstreits. Diese Patente beziehen sich auf Spielmechaniken wie das Einfangen von digitalen Kreaturen und die Möglichkeit, auf ihnen zu reiten.

Bildnachweis: Patent Nr. 7545191, Eigentum von Nintendo und The Pokémon Company.

Eines der Patente beschreibt, wie eine Spielfigur ein Pokémon fängt, indem sie einen Fanggegenstand, z. B. einen Pokéball, auf eine Kreatur zielt und wirft. Das kennen wir beispielsweise genau so aus Pokémon-Legenden: Arceus. Nach erfolgreichem Fang geht die Kreatur dann „in den Besitz des Spielers über“.

In Palworld fangen die Spieler Pals, indem sie einen Fanggegenstand, die Pal-Sphäre, auf eine Kreatur zielen und werfen. Bei erfolgreichem Fang geht die Kreatur dann in den Besitz des Spielers über.

Der japanische Patentanwalt Kiyoshi Kurihara bezeichnete das Dokument zuvor als „Killerpatent“, das „leicht zu verletzen“ sei.

In einem heutigen Schreiben erklärte Palworld erneut, dass sie in diesem Fall weiterhin kämpfen werden. „Wir werden unsere Position in diesem Fall auch in zukünftigen Gerichtsverfahren durchsetzen“, hieß es.

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